- Der Bericht geht an den Kostenträger: bei seelischer Behinderung an das Jugendamt (§ 35a SGB VIII), sonst meist an den Träger der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX).
- Er geht von den Zielen im Hilfeplan oder Gesamtplan aus und beschreibt, was die Begleitung im Schulalltag bewirkt hat.
- Eine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt es nicht. Hat Ihr Kostenträger eine Vorlage, nehmen Sie diese.
- Beobachtungen aus Unterricht und Pause beschreiben, Aussagen von Lehrkräften und Eltern kennzeichnen.
Schulbegleitung — je nach Region auch Integrationshilfe, Schulassistenz oder Teilhabeassistenz genannt — ist eine Einzelfallhilfe: Eine Fachkraft begleitet ein Kind mit Behinderung im Schulalltag, damit es am Unterricht teilhaben kann. Den Unterricht verantwortet weiterhin die Schule.
Wie bei anderen Hilfen will der Kostenträger regelmäßig wissen, ob die Begleitung wirkt und in welchem Umfang sie weiter nötig ist. Dafür schreibt der Träger einen Entwicklungsbericht. Wie ein Bericht in der ambulanten Hilfe aufgebaut sein kann, steht im Artikel Entwicklungsbericht schreiben. Hier geht es um das, was in der Schule anders ist.
Wer den Bericht bekommt
Den Bericht bekommt der Kostenträger, der die Schulbegleitung bewilligt hat. Welcher das ist, hängt von der Behinderung ab.
- Seelische Behinderung: Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, zuständig ist das Jugendamt. Die Hilfe wird im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII geplant; die Person, die die fachliche Stellungnahme nach § 35a Abs. 1a abgegeben hat, soll beteiligt werden (§ 36 Abs. 4). Auch die Schule soll beteiligt werden, soweit das für die Feststellung des Bedarfs erforderlich ist (§ 36 Abs. 3 Satz 2).
- Körperliche oder geistige Behinderung: Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Zu den Leistungen zur Teilhabe an Bildung gehören Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (§ 112 Abs. 1 SGB IX); die in der Schule wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung nennt § 112 Abs. 4 ausdrücklich. Geplant wird im Gesamtplan (§ 121 SGB IX). Er dient der Steuerung, der Wirkungskontrolle und der Dokumentation und soll regelmäßig, spätestens nach zwei Jahren, überprüft werden (§ 121 Abs. 2).
Wann der Bericht fällig ist, regeln Kostenträger und Vereinbarung, nicht das Gesetz. Ein Beispiel: Die Leistungsbeschreibung Schulbegleitung der Stadt Bremen nennt „regelmäßige Tätigkeitsberichte“ und verlangt, den Grad der Zielerreichung regelmäßig anhand der Ziele im Gesamt- und Teilhabeplan zu überprüfen — einen festen Turnus nennt sie nicht.
Was anders ist als in der ambulanten Hilfe
Die Begleitung findet in der Schule statt, nicht in der Familie. Der Bericht beschreibt deshalb vor allem, wie das Kind im Schulalltag zurechtkommt — und was die Begleitung dazu beiträgt.
- Viele Beteiligte: Lehrkräfte, Eltern, oft Therapeutinnen oder Therapeuten. Kennzeichnen Sie, von wem eine Angabe stammt.
- Der Schulalltag als Rahmen: Unterricht, Pausen, Wege, Ausflüge, Prüfungen. Nur die Bereiche, zu denen es etwas zu sagen gibt.
- Selbstständigkeit als Ziel: Häufig soll die Begleitung mit der Zeit weniger werden. Beschreiben Sie, wobei das Kind schon ohne Hilfe auskommt und wobei noch nicht.
- Umfang: bewilligte und geleistete Stunden, Ausfälle (Krankheit, Unterrichtsausfall) und was das für die Ziele bedeutet hat.
Die Gliederung
- Angaben zum Fall — Name und Geburtsdatum, Schule und Klasse, Kostenträger und Aktenzeichen, Berichtszeitraum, Träger und Fachkraft.
- Auftrag — seit wann, wie viele Stunden pro Woche, in welchen Situationen begleitet wird.
- Ziele und ihr Stand — je Ziel aus Hilfe- oder Gesamtplan: erreicht, teilweise erreicht, nicht erreicht, mit Beobachtungen.
- Entwicklung im Schulalltag — Lernen und Arbeitsverhalten, Kontakt zu Mitschülerinnen und Mitschülern, Selbstständigkeit, Kommunikation, Umgang mit schwierigen Situationen.
- Zusammenarbeit — mit Lehrkräften, Eltern und weiteren Beteiligten.
- Sicht des Kindes und der Eltern — in ihren Worten, gekennzeichnet.
- Einschätzung und Perspektive — Vorschlag für Ziele und Umfang im nächsten Zeitraum.
Vorlage zum Kopieren
ENTWICKLUNGSBERICHT SCHULBEGLEITUNG
Kind / Jugendliche(r): [Name, Geburtsdatum]
Schule / Klasse: [ ]
Kostenträger / Aktenz.: [Jugendamt § 35a SGB VIII / Träger der
Eingliederungshilfe SGB IX], [ ]
Berichtszeitraum: [von – bis]
Träger / Fachkraft: [Name, Telefon, E-Mail]
1. Auftrag
Begleitung seit [Datum], [Stunden] pro Woche.
Begleitet wird in: [Unterricht / Pausen / Wege / Ausflüge]
2. Ziele und ihr Stand
Ziel 1: [Wortlaut aus Hilfe- oder Gesamtplan]
Stand: erreicht / teilweise erreicht / nicht erreicht
Beobachtungen: [konkret, mit Datum]
Wobei schon ohne Begleitung: [ ]
Ziel 2: [ ]
3. Entwicklung im Schulalltag
Lernen und Arbeitsverhalten: [ ]
Kontakt zu Mitschülerinnen/-schülern: [ ]
Selbstständigkeit: [ ]
Kommunikation: [ ]
Schwierige Situationen: [ ]
4. Umfang
Bewilligt: [ ] Std./Woche Geleistet im Zeitraum: [ ] Std.
Ausfälle und Gründe: [ ]
5. Zusammenarbeit
Lehrkräfte: [ ] Eltern: [ ] Weitere: [ ]
6. Sicht des Kindes und der Eltern
[in ihren Worten, gekennzeichnet]
7. Einschätzung und Perspektive
Vorschlag Ziele: [ ]
Vorschlag Umfang: [ ]
Beobachtung statt Deutung — im Schulalltag
Beschreiben Sie, was passiert ist, und trennen Sie davon Ihre Einschätzung. Die Beispiele sind ausgedacht:
| Statt | Besser |
|---|---|
| Ben ist im Unterricht unkonzentriert. | Ben arbeitete im Oktober in Mathe meist etwa zehn Minuten allein an einer Aufgabe; danach brauchte er einen Hinweis, um weiterzumachen. |
| Mia ist sozial isoliert. | Mia verbrachte die großen Pausen in den letzten vier Wochen überwiegend allein. Zweimal hat sie von sich aus beim Fangenspielen mitgemacht. |
| Die Begleitung ist weiterhin dringend nötig. | Den Weg vom Bus ins Klassenzimmer schafft Jonas seit den Herbstferien allein. In Vertretungsstunden braucht er weiter Unterstützung, um sich zu orientieren. |
Aussagen von Lehrkräften gehören mit Quelle hinein („laut Klassenlehrerin …“). Und schreiben Sie so, dass Kind und Eltern den Bericht lesen können, ohne sich bloßgestellt zu fühlen.
Datenschutz
In den Bericht gehört, was der Kostenträger für die Entscheidung über die Hilfe braucht — nicht alles, was in der Schule passiert. Das Jugendamt darf Sozialdaten nur erheben, soweit ihre Kenntnis zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist (§ 62 Abs. 1 SGB VIII). Angaben über Mitschülerinnen und Mitschüler gehören nicht hinein, und was Ihnen im Vertrauen gesagt wurde, steht unter besonderem Schutz (§ 65 SGB VIII).
Und mit Lani?
Lani hat für die Schulbegleitung einen eigenen Bereich mit Zuweisungen und Stundennachweisen. Mehr dazu auf der Seite Software für Schulbegleitung und Integrationshilfe. Den Text des Berichts schreibt die Fachkraft selbst.
Häufige Fragen
An wen geht der Entwicklungsbericht in der Schulbegleitung?
An den Kostenträger, der die Schulbegleitung bewilligt hat: bei seelischer Behinderung an das Jugendamt (§ 35a SGB VIII), bei körperlicher oder geistiger Behinderung meist an den Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Wie oft muss ein Bericht geschrieben werden?
Einen festen Abstand nennt das Gesetz nicht; das regeln Kostenträger und Vereinbarung. Der Gesamtplan nach dem SGB IX soll regelmäßig, spätestens nach zwei Jahren, überprüft werden (§ 121 Abs. 2 SGB IX).
Dürfen Lehrkräfte etwas zum Bericht beitragen?
Ja, ihre Beobachtungen sind oft wichtig. Kennzeichnen Sie, von wem eine Angabe stammt, und nehmen Sie nur auf, was für die Hilfe eine Rolle spielt.
Quellen (Stand: 15.10.2026)
- § 35a SGB VIII — Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
- § 36 SGB VIII — Mitwirkung, Hilfeplan
- § 112 SGB IX — Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- § 121 SGB IX — Gesamtplan
- § 62 SGB VIII — Datenerhebung
- § 65 SGB VIII — Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
- Freie Hansestadt Bremen: Leistungsbeschreibung Schulbegleitung (SGB VIII), Nr. 6.6, 9.2 und 9.3
Dieser Artikel ist ein Überblick für die Praxis, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, die Vereinbarungen mit Ihrem Jugendamt und dessen Vorgaben.
Weiterlesen: Entwicklungsbericht schreiben · Hilfeplangespräch vorbereiten · Software für Schulbegleitung und Integrationshilfe
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