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Ratgeber · Oktober 2026

Software für die Jugendhilfe —
worauf Träger achten

Mit Checkliste zum Kopieren

Kurz gesagt

Eine Software für die Kinder- und Jugendhilfe begleitet einen Träger viele Jahre. Wer wechselt, überträgt Akten, schult das Team neu und stellt Abläufe um. Deshalb lohnt es sich, vor der ersten Demo aufzuschreiben, was die Software können muss — und was ein Anbieter belegen sollte.

Diese Checkliste nennt die Fragen, die sich in der Praxis stellen. Sie ersetzt keine Beratung durch Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihren Datenschutzbeauftragten.

Zuerst: die eigenen Abläufe

Die wichtigste Vorarbeit liegt beim Träger selbst: Welche Hilfen werden erbracht, und wie laufen Dokumentation und Abrechnung heute? Eine Software, die für stationäre Gruppen gebaut ist, passt nicht unbedingt zu ambulanten Hilfen nach Fachleistungsstunden — und umgekehrt.

Datenschutz: was ein Anbieter belegen sollte

Der Anbieter verarbeitet Sozialdaten im Auftrag des Trägers. Dafür braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Darin steht unter anderem, dass der Anbieter die Daten nur nach Weisung verarbeitet und sie nach Ende des Auftrags löscht oder zurückgibt (Art. 28 Abs. 3 DSGVO).

Die Daten in der Jugendhilfe sind besonders schutzbedürftig: Oft gehören Gesundheitsdaten dazu, die als besondere Kategorie gelten (Art. 9 DSGVO), und Anvertrautes steht unter besonderem Vertrauensschutz (§ 65 SGB VIII). Nimmt das Jugendamt Dienste freier Träger in Anspruch, muss der Schutz der Sozialdaten dort in entsprechender Weise gewährleistet sein (§ 61 Abs. 3 SGB VIII).

Fragen Sie deshalb nach:

Für kirchliche Träger gelten statt der DSGVO meist eigene Datenschutzgesetze (KDG, DSG-EKD) mit vergleichbaren Regeln. Fragen Sie, ob der Anbieter danach Verträge abschließt.

Dokumentation und Hilfeplanung

Die Dokumentation ist der Teil, mit dem Fachkräfte jeden Tag arbeiten. Sie muss schnell gehen und trotzdem für Bericht, Abrechnung und Kinderschutz taugen.

Stunden und Abrechnung

Abgerechnet wird, was bewilligt und geleistet wurde. Die Software sollte beides nebeneinander zeigen. Wie sich der Satz einer Fachleistungsstunde berechnet, steht im Artikel Fachleistungsstunden berechnen.

Einführung und Datenübernahme

Klären Sie vor dem Vertrag, wie Ihre Daten in die neue Software kommen — und wie sie wieder herauskommen. Nach Ende des Auftrags muss der Anbieter die Daten nach Ihrer Wahl löschen oder zurückgeben (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). In welchem Format Sie sie bekommen, sollte vorher feststehen.

Kosten vergleichen

Ein fairer Vergleich rechnet die Gesamtkosten über die Laufzeit, nicht nur den Monatspreis. Abgerechnet wird je nach Anbieter zum Beispiel pro Nutzer, pro Fall oder als Pauschale.

Checkliste zum Kopieren

SOFTWARE-AUSWAHL — Fragen an Anbieter

Unsere Abläufe
[ ] Hilfearten, die abgebildet werden müssen:
[ ] Abrechnung (FLS / Tagessatz / Pauschale) und Nachweise ans Jugendamt:
[ ] Wer arbeitet damit (Fachkräfte, Leitung, Verwaltung, Vertretung):

Datenschutz
[ ] Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) vorab gelesen
[ ] Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) erhalten
[ ] Serverstandort:
[ ] Unterauftragsverarbeiter vollständig benannt (auch E-Mail, Support):
[ ] Übermittlung außerhalb der EU? Wenn ja, wohin und auf welcher Grundlage:
[ ] Rollen und Rechte: Wer sieht welche Akte? Was sieht die Vertretung?
[ ] Wird festgehalten, wer wann etwas geändert hat?
[ ] Kirchlicher Träger: Vertrag nach KDG / DSG-EKD möglich?

Dokumentation und Abrechnung
[ ] Vorlagen je Kontaktart, anpassbar
[ ] Termin = Stunden, ohne zweiten Eintrag
[ ] Ziele aus dem Hilfeplan am Fall
[ ] Entwicklungsbericht mit Freigabe, als PDF
[ ] Kinderschutz (§ 8a SGB VIII) abbildbar
[ ] Bewilligungen je Fall, Hinweis vor Ablauf
[ ] Rechnung ans Jugendamt aus den Terminen
[ ] Export für Buchhaltung

Einführung
[ ] Datenübernahme aus dem bisherigen System: was geht, was nicht?
[ ] Testzugang mit Beispieldaten
[ ] Schulung und Support:
[ ] Datenrückgabe am Ende: Format:

Kosten
[ ] Einmalig (Einrichtung, Übernahme, Schulung):
[ ] Laufend (pro Nutzer / Fall / Pauschale):
[ ] Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist:

Und Lani?

Lani ist eine Software für Träger der Kinder- und Jugendhilfe, ambulant, stationär und in der Schulbegleitung. Bericht und Stunden stehen in einem Formular, Bewilligungen je Fall mit Hinweis vor dem Ablauf, die Rechnung an das Jugendamt zeigt bewilligt, abgerechnet und verbleibend. Die Server stehen in Deutschland (Hetzner); den Vertrag zur Auftragsverarbeitung können Sie vor Vertragsschluss lesen, weitere Empfänger nennt die Datenschutzerklärung. Was Lani kann und was nicht, steht auf der Seite Funktionen.

Sie möchten die Fragen an Beispieldaten durchgehen? Fragen Sie einen Demo-Zugang an — 14 Tage, kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Braucht ein freier Träger einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Softwareanbieter?

Ja, wenn der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Trägers verarbeitet, etwa weil die Software auf seinen Servern läuft. Das regelt Art. 28 DSGVO.

Was passiert mit unseren Daten, wenn wir kündigen?

Nach Ende des Auftrags muss der Anbieter die Daten nach Wahl des Trägers löschen oder zurückgeben (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). In welchem Format Sie die Daten bekommen, sollte vor Vertragsschluss feststehen.

Worauf kommt es beim Preisvergleich an?

Auf die Gesamtkosten über die Laufzeit: einmalige Kosten für Einrichtung, Datenübernahme und Schulung, die laufenden Kosten pro Nutzer, pro Fall oder als Pauschale, dazu Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist.

Quellen (Stand: 15.10.2026)

  1. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 9, 28, 32 und 44 ff.
  2. § 61 SGB VIII — Anwendungsbereich (Schutz der Sozialdaten)
  3. § 65 SGB VIII — Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe

Dieser Artikel ist ein Überblick für die Praxis, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, die Vereinbarungen mit Ihrem Jugendamt und dessen Vorgaben.

Weiterlesen: Dokumentation in der Jugendhilfe · Fachleistungsstunden berechnen · Funktionen von Lani

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