- Der Entwicklungsbericht zeigt dem Jugendamt vor dem Hilfeplangespräch, wie die Hilfe verlaufen ist. Er ist Grundlage für die Prüfung nach § 36 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII.
- Eine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt es nicht. Hat Ihr Jugendamt eine Vorlage, nehmen Sie diese.
- Der Bericht geht von den Zielen des letzten Hilfeplans aus: je Ziel der Stand, konkrete Beobachtungen und was geholfen hat — Beobachtung und Einschätzung getrennt.
Vor jedem Hilfeplangespräch will das Jugendamt wissen, wie die Hilfe verlaufen ist. Dafür schreibt der Träger einen Entwicklungsbericht. Er dient der Prüfung, die § 36 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII vorsieht: ob die Hilfe weiterhin geeignet und notwendig ist — und ist oft das Dokument, nach dem über den weiteren Stundenumfang entschieden wird.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt es nicht. Viele Jugendämter haben eigene Vorlagen; wenn Ihres eine hat, nehmen Sie die. Die Gliederung unten passt für die meisten ambulanten und stationären Hilfen und lässt sich leicht an eine Vorgabe anpassen.
Wovon der Bericht ausgeht: den Zielen
Ein Entwicklungsbericht ist keine Nacherzählung der letzten Monate. Er beantwortet, was aus den Zielen des letzten Hilfeplans geworden ist. Die Berliner Ausführungsvorschriften sagen es ausdrücklich: Der Bericht des Leistungserbringers bezieht sich auf die im Hilfeplan vereinbarten Ziele und den Stand des aktuellen Hilfeverlaufs.
Legen Sie deshalb zuerst die Ziele vor sich hin und schreiben Sie zu jedem: Stand, Beobachtungen, was geholfen hat, was nicht.
Die Gliederung
- Angaben zum Fall — Name und Geburtsdatum des jungen Menschen, Hilfeart, Berichtszeitraum, Träger und Fachkraft, Jugendamt und fallzuständige Fachkraft, Aktenzeichen.
- Auftrag und Hilfeplanung — seit wann die Hilfe läuft, in welchem Umfang, wann das letzte Hilfeplangespräch war.
- Vereinbarte Ziele und ihr Stand — je Ziel: erreicht, teilweise erreicht oder nicht erreicht, mit Beobachtungen.
- Wichtige Veränderungen im Zeitraum — Umzug, Schulwechsel, Krankheit, Trennung, Krisen.
- Entwicklung nach Bereichen — allgemein, Familie und soziales Umfeld, Schule oder Ausbildung, Gesundheit, sozial-emotionaler Bereich, Finanzen und behördliche Angelegenheiten. Nur die Bereiche, zu denen es etwas zu sagen gibt.
- Sicht des jungen Menschen und der Eltern — in ihren Worten, gekennzeichnet.
- Zusammenfassung und Perspektive — Einschätzung, Vorschlag für neue Ziele und den weiteren Umfang.
Vorlage zum Kopieren
ENTWICKLUNGSBERICHT Junger Mensch: [Name, Geburtsdatum] Hilfeart: [z. B. § 31 SGB VIII, SPFH] Berichtszeitraum: [von – bis] Träger / Fachkraft: [Name, Telefon, E-Mail] Jugendamt / zuständig: [Name, Telefon, E-Mail] Aktenzeichen: [ ] 1. Auftrag und Hilfeplanung Hilfe seit [Datum], Umfang [Stunden pro Woche / Monat]. Letztes Hilfeplangespräch am [Datum]. 2. Vereinbarte Ziele und ihr Stand Ziel 1: [Wortlaut aus dem Hilfeplan] Stand: erreicht / teilweise erreicht / nicht erreicht Beobachtungen: [konkret, mit Datum] Was geholfen hat / was nicht: [ ] Ziel 2: [ ] 3. Wichtige Veränderungen im Berichtszeitraum [ ] 4. Entwicklung nach Bereichen Allgemeine Entwicklung: [ ] Familie / soziales Umfeld: [ ] Schule / Ausbildung: [ ] Gesundheit: [ ] Sozial-emotionaler Bereich: [ ] Finanzen / behördliche Angelegenheiten: [ ] 5. Sicht des jungen Menschen und der Eltern [in eigenen Worten, als solche gekennzeichnet] 6. Zusammenfassung und Perspektive Einschätzung: [ ] Vorschlag für Ziele bis zum nächsten Gespräch: [ ] Vorschlag zum Umfang der Hilfe: [ ] Ort, Datum, Unterschrift Fachkraft
Beobachtung statt Deutung
Der häufigste Schwachpunkt sind Urteile ohne Beleg. „Max ist aggressiv“ sagt etwas über die Schreiberin, nicht über Max. Beschreiben Sie, was passiert ist, und trennen Sie davon Ihre Einschätzung.
| Statt | Besser |
|---|---|
| Max ist aggressiv. | Max hat im Oktober zweimal in der Schule einen Mitschüler geschubst. Beide Male ging ein Streit um das Handy voraus. |
| Die Mutter ist überfordert. | Die Mutter sagt, dass sie morgens drei Kinder nicht rechtzeitig aus dem Haus bekommt. An vier von acht Terminen war das Frühstück noch nicht fertig. |
| Lea hat sich gut entwickelt. | Lea geht seit den Sommerferien an fast allen Schultagen zur Schule; im ersten Halbjahr fehlte sie an 23 Tagen. |
Kennzeichnen Sie, woher eine Angabe stammt: eigene Beobachtung, Aussage der Mutter, Auskunft der Schule. Und schreiben Sie so, dass die Familie den Bericht lesen kann, ohne sich bloßgestellt zu fühlen — Stärken gehören genauso hinein wie Schwierigkeiten.
Datenschutz: nur, was das Jugendamt braucht
Ein Bericht enthält Sozialdaten. Das Jugendamt darf Sozialdaten nur erheben, soweit ihre Kenntnis zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist (§ 62 Abs. 1 SGB VIII); nimmt es Dienste freier Träger in Anspruch, muss der Schutz dort in entsprechender Weise gewährleistet sein (§ 61 Abs. 3). Für den Bericht heißt das: Was für die Hilfe keine Rolle spielt, gehört nicht hinein.
Mit der Familie besprechen
Gehen Sie den Bericht vor dem Versand mit den Eltern und, wo es passt, mit dem jungen Menschen durch. Abweichende Sichtweisen gehören dann in Abschnitt 5, statt erst im Hilfeplangespräch aufzutauchen. Ohnehin hat jede betroffene Person grundsätzlich ein Recht auf Auskunft über die zu ihr gespeicherten Daten, mit Grenzen zum Schutz anderer (Art. 15 DSGVO).
Und mit Lani?
In Lani ist der Entwicklungsbericht ein Formular mit Kopfdaten für Träger und Jugendamt und festen Abschnitten von „Hilfeplanung“ und „Vereinbarte Hilfeziele und Verabredungen“ bis „Zusammenfassung & Perspektiven“. Die Fachkraft reicht ihn ein, die Leitung kommentiert oder gibt frei, danach liegt er als PDF beim Fall. Den Verlauf des Zeitraums sehen Sie in der Dokumentation des Falls daneben; den Text schreiben Sie selbst.
Häufige Fragen
Wie lang sollte ein Entwicklungsbericht sein?
Eine feste Länge gibt es nicht. Entscheidend ist, dass zu jedem Ziel aus dem Hilfeplan der Stand und konkrete Beobachtungen stehen. Bereiche, zu denen es nichts zu sagen gibt, können wegfallen.
Wann muss der Entwicklungsbericht beim Jugendamt sein?
Die Frist legt das Jugendamt fest. In Berlin soll der Bericht in der Regel zwei Wochen vor der Hilfekonferenz vorliegen. Fragen Sie im Zweifel bei der fallzuständigen Fachkraft nach.
Darf die Familie den Entwicklungsbericht lesen?
Jede betroffene Person hat grundsätzlich ein Recht auf Auskunft über die zu ihr gespeicherten Daten, mit Grenzen zum Schutz anderer (Art. 15 DSGVO). Viele Träger besprechen den Bericht ohnehin vor dem Versand mit den Eltern und dem jungen Menschen.
Quellen (Stand: 07.10.2026)
- § 36 SGB VIII — Mitwirkung, Hilfeplan
- § 61 SGB VIII — Anwendungsbereich (Schutz der Sozialdaten)
- § 62 SGB VIII — Datenerhebung
- § 65 SGB VIII — Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
- Senatsverwaltung Berlin: AV Hilfeplanung vom 01.05.2026 (Nr. 3.2.2, 3.2.4, 3.2.7)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 15, 17 und 28
Dieser Artikel ist ein Überblick für die Praxis, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, die Vereinbarungen mit Ihrem Jugendamt und dessen Vorgaben.
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