Zum Inhalt springen
Ratgeber · Oktober 2026

Dokumentation in der Jugendhilfe —
was, wie und wie lange

Für Fachkräfte und Leitungen freier Träger

Kurz gesagt

Dokumentation ist der Teil der Arbeit, der nicht bei der Familie stattfindet und trotzdem jeden Tag anfällt. Sie ist Nachweis gegenüber dem Jugendamt, Gedächtnis für die eigene Arbeit, Grundlage für Berichte und Übergaben — und im Kinderschutz manchmal das Wichtigste, was es gibt.

Wofür dokumentiert wird

Was in einen Eintrag gehört

AngabeWarum
Datum, Beginn und EndeNachweis der Stunden; ohne Uhrzeiten keine Fachleistungsstunden
Art des KontaktsHausbesuch, Begleitung, Telefonat, Gespräch in der Schule — für Bericht und Abrechnung
BeteiligteWer war da, wer nicht
Inhalt und BeobachtungenWas besprochen wurde, was Sie gesehen haben — getrennt von Ihrer Einschätzung
Bezug zu den ZielenDamit der nächste Bericht nicht bei null anfängt
Vereinbarungen und nächste SchritteWer macht was bis wann

Was nicht hineingehört: Vermutungen ohne Anhaltspunkt, Diagnosen ohne Quelle, Angaben über Dritte, die für die Hilfe keine Rolle spielen. Das Jugendamt darf Sozialdaten nur erheben, soweit ihre Kenntnis zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist, und grundsätzlich bei der betroffenen Person selbst (§ 62 Abs. 1 und 2 SGB VIII). Nimmt es Dienste freier Träger in Anspruch, muss der Schutz dort in entsprechender Weise gewährleistet sein (§ 61 Abs. 3).

Wie man schreibt

Wer was sehen darf

Nicht jede Kollegin braucht jede Akte. Legen Sie fest, wer welche Fälle sieht, und halten Sie fest, wer wann etwas geändert hat. Arbeiten Sie mit einer Software, verarbeitet deren Anbieter die Daten in Ihrem Auftrag; dafür braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).

Wie lange aufbewahren?

Eine einheitliche gesetzliche Frist für die Fallakte eines freien Trägers gibt es nicht. Maßgeblich sind die Vereinbarung mit dem Jugendamt, gegebenenfalls Landesrecht und Ihr eigenes Löschkonzept. Den Rahmen setzt die DSGVO: Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind (Art. 17 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).

Für Abrechnungsunterlagen gelten daneben die steuerlichen Fristen: Buchungsbelege wie Rechnungen sind seit 2025 acht Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres (§ 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO). Eine solche Pflicht geht dem Löschen vor (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO). Liegen der Rechnung Leistungsnachweise mit Namen bei, können auch diese Belege sein — deshalb gehören dort nur Datum, Art und Stunden hinein, keine Inhalte aus den Berichten. Dann lässt sich die Fallakte löschen, ohne die Buchhaltung zu berühren.

Dieser Abschnitt ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Für kirchliche Träger gelten statt der DSGVO meist eigene Datenschutzgesetze (KDG, DSG-EKD) mit vergleichbaren Regeln. Für Ihr Löschkonzept fragen Sie Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihren Datenschutzbeauftragten.

Dokumentation und Abrechnung

In ambulanten Hilfen hängen Dokumentation und Abrechnung direkt zusammen: Aus Beginn und Ende des Termins werden die Fachleistungsstunden. Wer beides getrennt führt, trägt jeden Termin zweimal ein. Wie sich der Satz einer Fachleistungsstunde berechnet, steht im Artikel Fachleistungsstunden berechnen.

Und mit Lani?

In Lani dokumentieren Sie einen Termin in einem Formular: Fall wählen, Beginn und Ende, Besuchsart, Bericht. Die Gliederung zur Besuchsart steht schon im Textfeld. Beim Speichern ist die Leistung auf dem Fall gebucht. Wichtige Änderungen werden protokolliert: wer, wann, was. Eine Vertretung im Urlaub sieht den Fall und das Übergabeprotokoll, nicht die bisherigen Verlaufsberichte. Die Server stehen in Deutschland, den Vertrag zur Auftragsverarbeitung bekommen Sie mit.

Sie möchten das an Beispieldaten sehen? Fragen Sie einen Demo-Zugang an — 14 Tage, kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Wie zeitnah muss in der Jugendhilfe dokumentiert werden?

Eine allgemeine gesetzliche Frist gibt es nicht; manche Vereinbarungen nennen eine. Bewährt hat sich, am selben Tag zu dokumentieren. Im Kinderschutz regelt die Vereinbarung mit dem Jugendamt nach § 8a Abs. 4 SGB VIII, wie die Gefährdungseinschätzung festgehalten wird.

Wie lange muss ein freier Träger Fallakten aufbewahren?

Eine einheitliche gesetzliche Frist für die Fallakte gibt es nicht. Maßgeblich sind die Vereinbarung mit dem Jugendamt, gegebenenfalls Landesrecht und das eigene Löschkonzept. Nach der DSGVO sind Daten zu löschen, wenn sie für ihren Zweck nicht mehr notwendig sind. Rechnungen sind als Buchungsbelege seit 2025 acht Jahre aufzubewahren (§ 147 AO).

Dürfen Klienten ihre Dokumentation einsehen?

Betroffene haben grundsätzlich ein Recht auf Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO). Das Recht kennt Ausnahmen, etwa zum Schutz anderer Personen. Im Einzelfall entscheidet der Träger, im Zweifel zusammen mit seiner Datenschutzbeauftragten.

Quellen (Stand: 07.10.2026)

  1. § 8a SGB VIII — Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  2. § 36 SGB VIII — Mitwirkung, Hilfeplan
  3. § 61 SGB VIII — Anwendungsbereich (Schutz der Sozialdaten)
  4. § 62 SGB VIII — Datenerhebung
  5. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 15, 17 und 28
  6. § 147 AO — Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

Dieser Artikel ist ein Überblick für die Praxis, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, die Vereinbarungen mit Ihrem Jugendamt und dessen Vorgaben.

Weiterlesen: Entwicklungsbericht: Vorlage und Gliederung · Fachleistungsstunden berechnen · Software für ambulante Hilfen

← Zurück zur Startseite