- Eine Fachleistungsstunde (FLS) ist die Abrechnungseinheit ambulanter Hilfen: vom Jugendamt in Stunden bewilligt, zu einem vereinbarten Satz abgerechnet.
- Der Satz ergibt sich aus den Jahreskosten einer Fachkraft samt Zuschlag für Leitung und Verwaltung, geteilt durch die Stunden, die als FLS abgerechnet werden.
- Ob Fahrt und Dokumentation zur FLS zählen (Brutto- oder Netto-Modell), legt die Vereinbarung mit dem Jugendamt fest.
Die Fachleistungsstunde (FLS) ist die Einheit, in der die meisten ambulanten Hilfen abgerechnet werden: sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, oft auch Schulbegleitung. Das Jugendamt bewilligt eine Zahl von Stunden pro Woche oder Monat, der Träger rechnet sie zu einem vereinbarten Satz ab.
Hinter diesem Satz steckt eine Rechnung mit zwei Hälften: was eine Fachkraft im Jahr kostet, und wie viele ihrer Stunden als Fachleistungsstunden zählen. Die zweite Hälfte entscheidet oft mehr als die erste.
Wer den Satz festlegt
Der Satz wird zwischen Jugendamt und Träger vereinbart; einen bundesweiten Satz gibt es nicht. Für ambulante Leistungen sollen öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe Vereinbarungen über die Höhe der Kosten anstreben, dazu über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung (§ 77 SGB VIII). Das Nähere regelt das Landesrecht; für stationäre und teilstationäre Angebote gelten stattdessen die §§ 78a bis 78g.
In der Praxis heißt das: Es gibt keinen bundesweiten Satz. Jedes Jugendamt verhandelt mit seinen Trägern, oft auf Grundlage eines Landesrahmenvertrags. Wer einen Satz verhandelt, braucht deshalb eine eigene Kalkulation, die er offenlegen kann.
Schritt 1: Wie viele Stunden arbeitet eine Vollzeitkraft wirklich?
Im Beispiel unten gut 1.600 Stunden im Jahr: 206 Arbeitstage mal 7,8 Stunden. Ausgangspunkt sind die Werktage von Montag bis Freitag, rund 261 im Jahr. Davon gehen Urlaub, Feiertage, Krankheit und Fortbildung ab. Was bleibt, mal die tägliche Arbeitszeit, ist die Nettojahresarbeitszeit.
| Beispiel | Tage |
|---|---|
| Werktage Montag bis Freitag | 261 |
| − Urlaub | 30 |
| − Feiertage (je nach Bundesland) | 10 |
| − Krankheit | 12 |
| − Fortbildung | 3 |
| = Arbeitstage | 206 |
| × 7,8 Stunden (39-Stunden-Woche) | 1.606,8 Stunden |
Schritt 2: Welche Zeit ist Fachleistung?
Fachleistung ist fallbezogene Zeit: die direkte Zeit mit der Familie und, je nach Vereinbarung, die mittelbare Zeit dazu. Fallübergreifende Zeit wird nicht als FLS abgerechnet, sie steckt im Satz.
Nicht jede Arbeitsstunde findet bei der Familie statt. Die Nettojahresarbeitszeit teilt sich in drei Blöcke:
- Direkte Zeit mit dem jungen Menschen oder der Familie, persönlich, am Telefon oder per Video.
- Mittelbare, fallbezogene Zeit: Dokumentation, Vor- und Nachbereitung, Fahrten, Hilfeplangespräche, Absprachen mit Schule oder Jugendamt.
- Fallübergreifende Zeit: Teamsitzungen, Supervision, Verwaltung, Vernetzung.
Wie groß die Blöcke sind, hängt vom Angebot ab. Wer auf dem Land arbeitet, fährt mehr; wer viele Hilfeplangespräche führt, dokumentiert mehr. Auch hier gilt: eigene Aufzeichnungen schlagen Schätzwerte.
Schritt 3: Brutto oder netto — was zählt als Fachleistungsstunde?
Das legt Ihre Vereinbarung fest: Im Brutto-Modell zählen direkte und mittelbare Zeit, im Netto-Modell nur die direkte. Hier entscheidet sich der Satz:
- Brutto-Modell: Direkte und mittelbare fallbezogene Zeit zählen. Eine FLS enthält also auch Fahrt und Dokumentation.
- Netto-Modell: Nur die direkte Zeit zählt. Die mittelbare Zeit steckt dann im höheren Satz.
Dieselben Kosten ergeben damit zwei sehr verschiedene Sätze. Mit den Beispielwerten des Rechners unten (15 % fallübergreifend, 25 % mittelbar, 78.000 € Personal- und Sachkosten, 15 % Zuschlag für Leitung und Verwaltung):
| Modell | abrechenbare Stunden | Satz je FLS |
|---|---|---|
| Brutto (direkt + mittelbar) | 1.365,8 | 65,68 € |
| Netto (nur direkt) | 964,1 | 93,04 € |
Kein Modell ist falsch. Falsch wird es, wenn der Satz nach dem einen Modell kalkuliert und nach dem anderen abgerechnet wird.
Rechner: Ihr Satz je Fachleistungsstunde
Tragen Sie Ihre eigenen Werte für eine Vollzeitstelle ein. Die Vorgaben sind Beispielwerte, keine Empfehlung. Gerechnet wird nur in Ihrem Browser; nichts wird übertragen.
Nicht enthalten: Auslastung (nicht jede freie Stunde ist mit einem Fall belegt), Wagnis und Gewinn, Investitionskosten. Wenn Ihre Vereinbarung diese Posten kennt, gehören sie in die Kalkulation.
Anteil oder Aufschlag: 30 % sind nicht 30 %
Ein häufiger Stolperstein bei der Stundenplanung. „30 % mittelbare Zeit“ kann zweierlei heißen:
- Als Anteil: 30 % der bewilligten FLS sind mittelbar. Von 5 FLS pro Woche bleiben 5 × 0,7 = 3,5 Stunden direkte Zeit.
- Als Aufschlag: Auf jede direkte Stunde kommen 30 % dazu. Aus 5 FLS werden 5 ÷ 1,3 = 3,85 Stunden direkte Zeit.
Der Unterschied von 0,35 Stunden pro Woche klingt klein. Über ein Jahr und zehn Fälle mit je 5 FLS sind es rund 180 Stunden, die entweder fehlen oder zu viel geplant sind. Lesen Sie in Ihrer Vereinbarung nach, welche der beiden Lesarten gemeint ist, und rechnen Sie im ganzen Team mit derselben.
Und im Alltag?
Die Kalkulation ist einmal im Jahr Thema. Im Alltag zählt, ob die bewilligten Stunden auch geleistet und belegt werden. In Lani tragen Sie je Fall die bewilligten FLS pro Woche ein, dokumentierte Termine buchen die Stunden auf den Fall, und den Anteil der mittelbaren Zeit legen Sie einmal in den Einstellungen fest. Übersicht und Arbeitszeitkonto stellen die geleisteten Stunden den bewilligten gegenüber.
Dieser Artikel ist eine Rechenhilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Vereinbarung mit Ihrem Jugendamt und der Rahmenvertrag Ihres Landes.
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