Fallverwaltung, Fachleistungsstunden und Berichte für Träger, die Leistungen nach §35a SGB VIII erbringen — ambulant wie in der Schule.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung wird nach §35a SGB VIII bewilligt — mit eigenen Bewilligungszeiträumen, eigenen Stundenkontingenten und einem Kostenträger, der Nachweise sehen will. Wer das mit einer Software führt, die für die klassische Hilfe zur Erziehung gebaut wurde, trägt die Besonderheiten von Hand nach.
In Lani ist der Paragraph ein Feld am Fall, nicht eine Notiz im Freitext. Bewilligte Fachleistungsstunden, Zeitraum, zuständiges Jugendamt und Aktenzeichen stehen an derselben Stelle wie die Dokumentation — und die geleisteten Stunden rechnen sich dagegen.
Läuft die Eingliederungshilfe als Begleitung im Unterricht — je nach Region Integrationshilfe oder Schulbegleitung genannt —, hat Lani dafür einen eigenen Bereich mit Zuweisungen und Stundennachweisen: Software für Schulbegleitung und Integrationshilfe.
Zur Einordnung: Lani deckt die Eingliederungshilfe nach SGB VIII ab, also die Leistungen für Kinder und Jugendliche. Für die Eingliederungshilfe für Erwachsene nach SGB IX ist Lani nicht gebaut.
Eine halbe Stunde reicht, um zu erkennen, ob Lani zu Ihrem Träger passt. Ohne Vertrag, ohne Vorbereitung.
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